Nachbar kann Durchfahrt verwehren

Führt die Zufahrt oder der Fußweg zum eigenen Grundstück über das des Nachbarn, sollten Immobilienbesitzer darauf achten, die notwendige Wegenutzung im Grundbuch eintragen zu lassen. Denn auch nach Jahrzehnten besteht kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht und der Nachbar kann diese Nutzung verweiger

Montag, 15. September 2025

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