Bleibt die Preisgarantie im Gas-Vertrag bestehen?

von Redaktion

Helmut S.: „Ich habe für meinen Gas-Tarif einen Vertrag, der eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten hat und sich, wenn man nicht kündigt, automatisch um zwölf Monate verlängert. Außerdem hat er eine Preisgarantie. Ich habe den Vertrag nicht gekündigt. Wird er unverändert verlängert und bleiben Preise, Preisgarantie, Mindestvertragszeit und die automatische Verlängerung erhalten? Wenn ich meinen aktuellen Vertrag beim Gasanbieter ansehe, so steht da alles unverändert drin. Aber telefonisch wurde mir gesagt, dass Preisgarantie und automatische Verlängerung ,natürlich’ bei einer automatischen Verlängerung nicht gelten, obwohl das beim letzten Mal ganz offensichtlich so war. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht nichts dazu drin. Wie ist die Rechtslage?“ In einem Strom- oder Gasliefervertrag außerhalb der Grundversorgung werden in der Regel zumindest der Preis pro verbrauchte Kilowattstunde und der Grundpreis vereinbart. Zusätzlich können noch Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist und eine Preisgarantie vereinbart werden. Bei Verträgen, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, war es außerdem möglich, in den AGB des Vertrages festzulegen, dass sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit stillschweigend um bis zu zwölf Monate verlängert mit einer Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten.

Bei einem Vertragsschluss ab dem 1. März 2022 ist eine stillschweigende Verlängerung nur noch für unbestimmte Zeit möglich und eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat. Während der Vertragsverlängerung gelten grundsätzlich die ursprünglichen Preise weiter. Wie lange aber eine eventuelle Preisgarantie gilt, kommt auf die Vereinbarung zu Vertragsbeginn an.

Nicht alle Energielieferverträge haben eine Preisgarantie. Jeder Energieversorger kann selbst entscheiden, ob er Tarife mit oder ohne Preisgarantie anbietet. Da eine Preisgarantie nicht zwingend vereinbart werden muss, gibt es auch keine Vorschriften, wie lange eine solche Preisgarantie gelten muss. Es gibt Preisgarantien von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Wobei zu beachten ist: Nicht alle AGB sind auch rechtlich zulässig. Manche AGB stellen sich im Nachhinein als unrechtmäßig heraus, zum Beispiel durch Abmahnverfahren oder Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentralen.

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