Eine Besonderheit bei Eigentumswohnungen: Käufer erwerben neben der eigenen Wohnung, auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Mit der Folge, dass sie zum Beispiel für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum mitaufkommen müssen.
Die Notarkammer Bremen rät Kaufinteressenten daher, vorab alle Unterlag
Dieser Artikel (ID: 1681012) ist am 26.07.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).