Wer nach einem Unfall Tätigkeiten im Haushalt gar nicht oder teilweise nicht mehr ausüben kann, bekommt Unterstützung. Das sperrige Fachwort heißt: Haushaltsführungsschaden. Das bedeutet: Unfallopfer können Geld für eine Person verlangen, die den Haushalt beispielsweise bis zur Genesung übernimmt. E
Dieser Artikel (ID: 1685277) ist am 02.08.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).