Finanzielle Hilfe nach einem Unfall

von Redaktion

Wer nach einem Unfall Tätigkeiten im Haushalt gar nicht oder teilweise nicht mehr ausüben kann, bekommt Unterstützung. Das sperrige Fachwort heißt: Haushaltsführungsschaden. Das bedeutet: Unfallopfer können Geld für eine Person verlangen, die den Haushalt beispielsweise bis zur Genesung übernimmt. Es ist sogar möglich das Geld fiktiv geltend zu machen – also ohne dass man tatsächlich jemanden im Haushalt als Unterstützung beschäftigt. Das geht aus einem Urteil (Az.: 2 U 1250/20) des Oberlandesgerichts Jena hervor, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Im konkreten Fall konnte das Unfall- opfer die Höhe des Nettolohns als Schadenersatz beanspruchen. dpa

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