VERBRAUCHER

Spritverbrauch unter Vor-Corona-Niveau Europas Richter urteilen über Storno Plastikteile in Cervelatwurst

von Redaktion

Der Spritverbrauch lag in den ersten Monaten des Ukraine-Krieges in Deutschland deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau. Darauf deutet eine Auswertung der amtlichen Mineralöldaten für die Monate März, April und Mai hin. Im März waren die Spritpreise in bis dahin nie erreichte Höhen gestiegen. Sowohl für Diesel als auch für Benzin zeigen die Daten Rückgänge von rund einem Zehntel gegenüber den Jahren 2018 und 2019. Gegenüber den ersten beiden Corona-Jahren ist die Entwicklung anders: So ist der Diesel-Verbrauch in den Frühlingsmonaten der Jahre 2020 bis 2022 zwar klar unter den Vor-Pandemie-Werten, aber von Jahr zu Jahr relativ konstant. Bei Benzin liegen 2021 und 2022 eng beisammen, 2020 fällt aber deutlich ab. Hier dürfte sich der erste Lockdown besonders stark niederschlagen: Benzinmotoren werden häufig von Privatpersonen genutzt.

Pauschalurlauber, die bei Ausbruch von Corona eine gebuchte Reise gekündigt haben, müssen weiter auf eine höchstrichterliche Entscheidung zu etwaigen Stornogebühren warten. Der zuständige Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) gab am Dienstag in Karlsruhe bekannt, dass er in der Frage zunächst den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschaltet (Az. X ZR 53/21).

Ein Recht auf kostenlose Stornierung gibt es nur, wenn „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ die Reise erheblich beeinträchtigen. Die BGH-Richter wollen von ihren Luxemburger Kollegen wissen, ob es hierbei allein auf den Zeitpunkt des Rücktritts oder auch auf die spätere Entwicklung ankommt. Die BGH-Richter tendieren zu der zweiten Auffassung.

Der Kläger in dem zu entscheidenden Fall hatte bei einem Münchner Veranstalter für mehr als 6000 Euro eine Japan-Reise gebucht, die im April 2020 stattfinden sollte. Am 1. März trat er davon zurück. Eine Reisewarnung für Japan gab es damals noch nicht, in dem Land wurden aber schon Großveranstaltungen abgesagt und Schulen geschlossen. Ende März erging dann für Japan ein Einreiseverbot, das die komplette Reise letztlich unmöglich machte. Die Frage ist, ob der Veranstalter von dem Mann zu Recht 25 Prozent Stornokosten kassiert hat.

Der Fleischhersteller zur Mühlen Gruppe warnt vor Plastikfremdkörpern in Cervelatwurst. Das Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein rufe vorsorglich eine Charge des Produkts „ja! Delikatess Cervelatwurst 200g“ zurück. Betroffen seien ausschließlich Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15. August 2022 und dem Kennzeichen 4388840218462. Es handle sich um eine rein vorsorgende Maßnahme, so das Unternehmen.

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