Bewohner müssen den Einbau eines Funkwasserzählers dulden. Heißt: Sie müssen eine Person, die für den Einbau des Gerätes vorbeikommt, in die Wohnung lassen. Das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor (Az.: 4 CS 21.2254), auf den der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinwei
Dieser Artikel (ID: 1686608) ist am 04.08.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).