Funkwasserzähler: Einbau zulässig

von Redaktion

Bewohner müssen den Einbau eines Funkwasserzählers dulden. Heißt: Sie müssen eine Person, die für den Einbau des Gerätes vorbeikommt, in die Wohnung lassen. Das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor (Az.: 4 CS 21.2254), auf den der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist. Ein Funkwasserzähler ermittelt den Wasserverbrauch per Ultraschall und übermittelt die Messergebnisse per Funk.

Der Fall: Ein Ehepaar wurde im Mai 2021 unter Anordnung des Sofortvollzugs dazu verpflichtet, einem Beauftragten des kommunalen Wasserversorgungsunternehmens Zugang zur Wohnung zu gewähren. Er sollte den bisherigen analogen Wasserzähler überprüfen und gegebenenfalls gegen einen digitalen Zähler austauschen. Das Ehepaar wandte sich mit einem Eilantrag dagegen. Sie hatten datenschutzrechtliche und gesundheitliche Bedenken.

Das Urteil: Das Gericht entschied: Das Paar muss den Zugang gewähren und den Einbau des Funkwasserzählers hinnehmen. Gegen den Einbau und Betrieb eines Funkwasserzählers bestehen demnach weder datenschutzrechtliche noch gesundheitliche Bedenken. Einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sah das Gericht nicht.

Selbst wenn der Funkwasserzähler Rückschlüsse auf den Wasserverbrauch einzelner Personen ermöglicht, ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gerechtfertigt. Dies stellt keinen schweren Rechtseingriff dar.  dpa

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