Wer nach einem Unfall Tätigkeiten im Haushalt gar nicht oder teilweise nicht mehr ausüben kann, bekommt Unterstützung. Das Fachwort heißt: Haushaltsführungsschaden. Das bedeutet: Unfallopfer können Geld für eine Person verlangen, die den Haushalt beispielsweise bis zur Genesung übernimmt. Es ist sog
Dieser Artikel (ID: 1687312) ist am 05.08.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).