Unfallopfer können Schaden geltend machen

von Redaktion

Wer nach einem Unfall Tätigkeiten im Haushalt gar nicht oder teilweise nicht mehr ausüben kann, bekommt Unterstützung. Das Fachwort heißt: Haushaltsführungsschaden. Das bedeutet: Unfallopfer können Geld für eine Person verlangen, die den Haushalt beispielsweise bis zur Genesung übernimmt. Es ist sogar möglich, das Geld fiktiv geltend zu machen – also ohne dass man tatsächlich jemanden im Haushalt als Unterstützung beschäftigt. Das geht aus einem Urteil (Az.: 2 U 1250/20) des Oberlandesgerichts Jena hervor. In dem Fall ging es um eine Frau, die völlig schuldlos im Straßenverkehr verletzt wurde. Der Schadenersatz wird üblicherweise nach dem Wert bemessen, für welche Tätigkeiten eine Haushaltshilfe entlohnt werden muss – und zwar nach dem gezahlten Bruttolohn. Bei einer fiktiven Abrechnung orientiert sich der Schaden am Nettolohn. Vereinfacht kann man ihn mit einem Abschlag von 30 Prozent auf die Bruttovergütung ansetzen. Unfallopfer können sich an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wenden.

Artikel 4 von 7