VERBRAUCHER

Marmelade ohne Zucker Rentenversicherung reichen Kopien Kopfhörer im Straßenverkehr kritisch

von Redaktion

Himbeeren und Erdbeeren, Pfirsiche und Aprikosen – aus ihnen lassen sich gut auch zuckerfreie Marmeladen herstellen. Dafür sollten gut ausgereifte Früchte genommen werden, weil sie schon pur süß schmecken, heißt es vom Bundeszentrum für Ernährung (BZfE). Das Obst wird zerkleinert und mit wenig Wasser weich gekocht. Weil Äpfel eindickendes Pektin enthalten, gibt man einen geraspelten Apfel dazu. Wer noch mehr Mus-Konsistenz braucht, kann auch Geliermittel aus Johannisbrotkernmehl, Apfelpektin oder Agar-Agar nutzen. Das Ganze wird kurz aufgekocht und noch heiß bis zum Rand in Schraubgläser gefüllt. Achtung: Ein Fruchtaufstrich ohne Zucker ist verschlossen maximal zwei Monate haltbar. Denn der konservierende Zucker fehlt ja. Ein angefangenes Glas sollte kühl gelagert und die Marmelade zügig verbraucht werden.

Viele Kunden vertrauen ihrem Rentenversicherungsträger per Post wichtige Unterlagen im Original an. Das sei aber nicht nur riskant, sondern vor allem häufig gar nicht nötig, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit. Braucht die Rentenversicherung angeforderte Dokumente wie Zeugnisse, Urkunden oder Bescheinigungen wirklich im Original oder als beglaubigte Kopie, teile sie Versicherten das ausdrücklich mit. Ansonsten genüge die Vorlage einer einfachen Kopie. Und das muss noch nicht einmal postalisch sein. Schneller und bequemer ist die Übermittlung eines Scans über die Online-Dienste der Rentenversicherung unter www.eservice-drv.de.

Musik über Kopfhörer zu hören ist weder auf dem Fahrrad noch im Auto explizit verboten. Darauf weist die Prüfgesellschaft GTÜ mit Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung hin. Aber dort heißt es sinngemäß auch: Weder Sicht noch Gehör dürfen durch Personen, Tiere, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Sich mit Kopfhörern und hoher Lautstärke im Straßenverkehr zu bewegen, darf man laut GTÜ so nicht. Bei einer Polizeikontrolle kann ein Bußgeld von zehn Euro fällig werden, wenn feststellt wird, dass der Fahrer das Umfeld nicht ausreichend wahrnehmen kann. Wer so in einen Unfall verwickelt wird, kann unter Umständen eine Teilschuld bekommen und auch reduzierte Versicherungsleistungen hinnehmen müssen.

Artikel 2 von 3