Im Urlaub zu Spottpreisen gekaufte Fälschungen von Luxusuhren, Parfüms oder Designertaschen können bei der Einreise Probleme bereiten. Zwar sei der Kauf von Fake-Produkten nicht verboten. Aber sie riefen bei der Rückkehr nach Deutschland womöglich den Zoll auf den Plan, warnt die Verbraucherzentrale. Und zwar dann, wenn die Zollbeamten den Verdacht haben, dass man die Ware weiterverkaufen will – also die Einfuhr zu gewerblichen Zwecken erfolgt. Dann könnten die Plagiate beschlagnahmt werden. Möglicherweise wird das Produkt dem Hersteller zur Prüfung vorgelegt – dieser vernichtet es oder gibt es zurück. In dem Fall kann es teuer werden: Einlagerungs- und Zollkosten sowie Einfuhrumsatzsteuer könnten anfallen. Der Verdacht der gewerblichen Einfuhr liegt dann nahe, wenn Urlauber gefälschte Luxusprodukte in größerer Menge im Koffer haben. Eine konkrete Stückzahl nennen die Verbraucherschützer nicht. Wem nach dem Einschreiten des Zolls eine Abmahnung wegen markenrechtlicher Verletzung ins Haus flattert, sollte diese nicht vorschnell unterschreiben, raten sie. Besser ist es, erst einen Anwalt zu konsultieren.