Mehr Geld für Studenten

von Redaktion

VON ANNETTE JÄGER

Ein BAföG-Antrag lohnt sich für jeden, einen Versuch ist es allemal wert. Vor allem seit mit der 22. Novelle des Gesetzes mehr Studenten eine Chance auf Förderung haben.

Studienfinanzierung

Studieren soll sich jeder leisten können, auch wenn die Eltern nicht die Mittel haben, 860 Euro an Grundbedarf laut Düsseldorfer Unterhaltstabelle aufzubringen. In solchen Fällen fließt BAföG. Nach dem Ausbildungsunterhalt durch die Eltern ist es die wichtigste Geldquelle für Studenten. Auch Stipendien kommen in Frage und ein Nebenjob kann Lücken füllen. Studienkredite sollten nur ein Notnagel sein, denn als Faustregel gilt: „Eine Studienfinanzierung sollte so günstig wie möglich sein, um nicht mit einem Schuldenberg ins Berufsleben zu starten“, sagt Bernhard Börsel, Referatsleiter Studienfinanzierung beim Deutschen Studentenwerk.

BAföG

Auch BAföG ist zum Teil ein Kredit. Aber zu solch günstigen Bedingungen, dass man nicht Nein sagen sollte: Beim Förderhöchstsatz von 934 Euro im Monat ab Wintersemester 2022/23 erhält ein Student über zehn Semester hinweg insgesamt 56 040 Euro. Nur die Hälfte der erhaltenen BAföG-Zahlungen müssen Studierende an den Staat zurückzahlen, jedoch maximal 10 010 Euro – und das ohne Zinsen. In der Regel beträgt die Tilgungsrate 130 Euro im Monat. Wer nachweist, dass er finanziell dazu nicht in der Lage ist, kann die Rückzahlung verschieben. Nach 20 Jahren verfällt sie ganz. Mit BAföG wird ein Erststudium gefördert, dazu gehören auch Masterstudiengänge, wenn sie auf einem Bachelor-Abschluss aufbauen.

Neues BAföG

So gut das klingt – BAföG könnte noch besser sein. Seit Jahren monieren Experten, dass die Fördersätze viel zu niedrig sind und zu wenige Studenten gefördert werden. In der aktuellen BAföG-Novelle wurde nachgebessert: Ab Wintersemester 2022/23 gelten höhere Fördersätze, Freibeträge und Altersgrenzen. Das Fazit: Mehr Studenten können jetzt die Förderung erhalten. „Jeder sollte einen Antrag stellen, um kein Geld zu verschenken. Das gilt auch für Studenten, die bislang kein BAföG erhalten haben“, sagt Börsel.

Höhe

Wie viel BAföG fließt, hängt vom Einkommen der Eltern oder eines Ehepartners ab, der Anzahl von Geschwistern, dem Vermögen des Studenten, ob man zuhause oder alleine wohnt. Feste Einkommensgrenzen gibt es nicht. Vom Jahresnettoeinkommen der Eltern werden Freibeträge abgezogen. Studierende, die nicht den Höchstsatz erhalten, können Teilförderungen erhalten, wenn das Elterneinkommen höher ist – auch wenn es nur 50 Euro im Monat sind, lohnt sich ein Antrag.

Voraussetzungen

Beim neuen BAföG können Studenten künftig bis zum Alter von 45 Jahren BAföG beantragen. Der Einkommensfreibetrag der Studierenden wurde auf 520 Euro im Monat angehoben, es gilt ein Vermögensfreibetrag für Studierende bis 30 Jahre von 15 000 Euro, wer älter ist, darf 45 000 Euro gespart haben – „das Vermögen der Eltern spielt keine Rolle bei der Berechnung“, sagt Börsel. Die Einkommensfreibeträge der Eltern wurden um knapp 21 Prozent angehoben, die Bedarfssätze der Studenten sind dagegen nur um knapp sechs Prozent gestiegen.

Antrag

Wer die Zusage für einen Studienplatz erhalten hat, kann den Antrag stellen, am besten digital (https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG), „da geschehen die wenigsten Fehler“, sagt Börsel. Zuständig sind die jeweiligen Studentenwerke vor Ort. Hier kann man auch Beratung zur Studienfinanzierung erhalten. „BAföG wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, deshalb sollte man den Antrag möglichst gleich mit Studienbeginn stellen – eine rückwirkende Zahlung gibt es nicht.“ Damit während des gesamten Studiums ohne Unterbrechung BAföG gezahlt werden kann, sollten Studierende den nachfolgenden BAföG-Antrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellen.

Elternunabhängigkeit

Erst mal arbeiten, dann irgendwann doch studieren – wer sich eine Zeit lang selbst seinen Unterhalt finanziert hat, kann bei Aufnahme eines Studiums BAföG erhalten, auch ohne dass das Einkommen der Eltern eine Rolle spielt – „elternunabhängiges BAföG“ ist das Stichwort. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Studierende seit dem 18. Lebensjahr fünf Jahre lang erwerbstätig waren und sich selbst finanziert haben oder nach einer dreijährigen Ausbildung drei Jahre lang gearbeitet haben. Auch wer den zweiten Bildungsweg eingeschlagen hat, gehört zum Förderkreis. Es gilt immer die Devise: „Auf jeden Fall einen Antrag stellen, es wird automatisch geprüft, welche Art der Förderung infrage kommt“, rät Börsel.

Schüler-BAföG

Eine Unterstützung für Schüler gibt es in der Regel nur, wenn diese nicht mehr zuhause bei den Eltern wohnen. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden, wie beim BAföG für Studenten. Gleiches gilt für Azubis.

Mehr Informationen

Das mehrseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 50 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 9. September. Oder senden Sie einen mit 1,00 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,60 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Neues BAföG“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. Oder Sie schicken eine E-Mail an: ratgeber@biallo.de

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