RECHT

Geld zurück nur vom Veranstalter

von Redaktion

Ticketkäufer, deren Veranstaltung in der Corona-Pandemie ausfallen musste, können ihr Geld nicht von Internetportalen wie Eventim zurückfordern. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Ansprüche gibt es nur gegen den Veranstalter (Az. VIII ZR 329/21).

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