LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wenn die Wohnung modernisiert wird

Soll Ihre vermietete Wohnung modernisiert werden, ist insbesondere zu beachten, dass Sie den Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen darüber in Textform (also auch per Mail) informieren. Kündigen können Sie Ihrem Mieter nicht, da eine Modernisierung der Küche und des Ba