Duschgel und Shampoo sind Klassiker, die Reisende aus dem Hotelzimmer als Souvenir mitgehen lassen. Das geht aus einer Studie der Marktforschungsplattform Cint im Auftrag der Flugsuchmaschine Swoodoo hervor. Dabei ist die Rechtslage klar: Wer Gegenstände aus dem Hotel mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar, sagt Annett Reinke, Juristin bei der Verbraucherzentrale. Dies gilt auch für „geschlossene Kleinstprodukte“ wie Shampoos, Seifen oder Pflegeprodukte. dpa