Kaum noch kostenlose Konten

von Redaktion

VON FRIEDERIKE MARX

Banken und Sparkassen ziehen die Gebührenschraube weiter an. „Ganz oft wird inzwischen die Girocard bepreist“, erklärt „Finanztest“-Expertin Heike Nicodemus. Die Zahl der kostenlosen oder günstigen Girokonten ist nach einer Auswertung der Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest weiter gesunken. Anzeichen für eine baldige Renaissance des kostenlosen Girokontos, mit dem Institute in Zeiten hoher Zinsen um Einlagen der Kunden warben, sieht Nicodemus trotz steigender Zinsen im Euroraum derzeit nicht. „Der Trend geht momentan eher in die andere Richtung.“

Nur zwölf Konten kostenlos

Bei einer Auswertung von 432 Modellen von 165 Banken und Sparkassen fanden die Tester gerade einmal 12 Gehalts- oder Rentenkonten, die ohne Bedingungen für Online-Kunden kostenlos sind. Vor einem Jahr waren es noch 14. Als kostenlos definiert die Stiftung Warentest: keine Grundgebühr, keine Gebühr für Kontoauszug, Buchungen, Girocard und beim Geldabheben am Automaten im eigenen Bankenpool sowie keine Bedingungen wie regelmäßiger Geld- und Gehaltseingang in einer bestimmten Höhe. Zugrundegelegt für die Auswertung in der aktuellen „Finanztest“-Ausgabe (9/2022) wurde eine Modellperson. Sie bekommt ein regelmäßiges Gehalt, führt das Konto online und nutzt es durchschnittlich.

Günstig bis 60 Euro im Jahr

Solange ein Girokonto übers Jahr gesehen nicht mehr als 60 Euro kostet, ist das aus Sicht von Stiftung Warentest in Ordnung. Die Bank wickele schließlich Buchungen ab und stelle Geldautomaten sowie sichere Technik für das Online-Banking zur Verfügung. Die Gesamtzahl der kostenlosen und günstigen Girokonten sank der Auswertung zufolge von 91 im vergangenen Jahr auf noch 79. Die teuerste ausgewertete Kontoführung kostet 360 Euro im Jahr.

Grenzen für Gebührenerhöhungen

Gebührenerhöhungen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr insofern Grenzen gesetzt, als Kreditinstitute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Geldhäuser mussten daher nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren zurückfordern, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben, hatte das Gericht am 27. April 2021 entschieden.

Bei der Umsetzung des Urteils gibt es allerdings weiterhin Ärger. So gingen bei der Finanzaufsicht Bafin im zweiten Quartal des laufenden Jahres rund 200 Beschwerden von Verbrauchern im Zusammenhang mit der BGH-Entscheidung ein, wie die Behörde auf Anfrage mitteilte. Es ging dabei insbesondere um Frage der Erstattung von Gebühren. In den ersten drei Monaten zählte die Bafin 750 Beschwerden.

Nicodemus zufolge bedeutet das Urteil einen großen Mehraufwand für Banken und Sparkassen. „Jeder Kunde muss einzeln angeschrieben werden. Es ist allerdings nicht auszuschließen, das Institute dabei die Gelegenheit nutzen und weiter an der Gebührenschraube drehen.“ Stimmen Kunden den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu, können die Kreditinstitute ihnen kündigen.

Die Stiftung Warentest, die in staatlichem Auftrag derzeit eine kostenlose Webseite zum Girokontenvergleich betreibt, wertete die Konditionen mit Gültigkeit bis 31. August aus. Untersucht wurden alle bundesweiten Institute sowie Direkt- und Kirchenbanken, alle Sparda- und PSD-Banken sowie die größten Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken.

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