LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Meine Brüder sollen nichts erben

von Redaktion

Da Sie geschieden sind, keine Kinder haben und Ihre beiden Brüder die einzigen Verwandten sind, würden Ihre Brüder Sie beerben, wenn Sie kein Testament errichten.

Um Ihre Brüder testamentarisch auszuschließen ist es ausreichend, wenn Sie zum Beispiel eine bestimmte Person zum Erben einsetzen. Sie müssen dann gar nicht ausdrücklich erwähnen, dass Sie Ihre Brüder enterben. Haben Sie einen Erben eingesetzt, können Ihre Brüder auch keine Pflichtteilsansprüche geltend machen, da Geschwister nicht pflichtteilsberechtigt sind. Sie können Ihr Testament handschriftlich erstellen und müssen nicht zum Notar.

Bitte beachten Sie, dass ein handschriftliches Testament vollständig eigenhändig per Hand geschrieben werden muss. Der Ort der Errichtung und das Datum der Errichtung sollten angegeben werden. Das gesamte Testament müssen Sie unterschreiben. Ihr handschriftliches Testament können Sie zuhause aufbewahren oder auch beim Nachlassgericht (= Amtsgericht) hinterlegen für eine Gebühr von 75 Euro. Das hinterlegte Testament wird dadurch im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst (kostet weitere 18 Euro).

Durch eine Hinterlegung beim Nachlassgericht ist dann auch gewährleistet, dass das Testament nach Ihrem Ableben gefunden wird, da die Bundesnotarkammer vom Standesamt über Ihr Ableben informiert wird. Das Register informiert dann das Nachlassgericht, bei dem Ihr Testament liegt.

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