LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Hundegebell auf dem Balkon

von Redaktion

Das Bellen des Hundes Ihres Nachbarn ist grundsätzlich bis zu einem gewissen Grad zu dulden. Als Lärmbelästigung, gegen die Sie gegen Ihren Nachbarn vorgehen können, gilt Hundebellen erst dann, wenn es den Nachbarn nicht mehr zumutbar ist. Wann ein Bellen nicht mehr zumutbar ist, muss dabei im Einzelfall entschieden werden. Ein nur kurzes Bellen des Hundes ist für Nachbarn zumutbar, weil es außerhalb des Einflussbereichs des Tierhalters liegt. Hingegen haben die Gerichte beispielsweise entschieden, dass das Hundebellen eine unzumutbare Ruhestörung darstellt, wenn ein Hund dauerhaft über einen Gesamtzeitraum von einer halben Stunde täglich oder vermehrt in den Ruhezeiten, insbesondere zwischen 21 und 7 Uhr, mittags sowie an Sonntagen und Feiertagen bellt. Ob das Bellen Ihres Nachbarhundes im konkreten Fall eine unzumutbare Lärmbelästigung darstellt, kann nicht ohne Weiteres beurteilt werden.

Zunächst sollten Sie daher das Gespräch mit dem betroffenen Mieter suchen. Oft kann so bereits eine Lösung gefunden werden. Je nach Eigentumsverhältnissen, die uns nicht bekannt sind, sollten Sie andernfalls den Vermieter Ihres Nachbarn bzw. Ihren Vermieter kontaktieren und diesen über die Situation informieren. Wollen Sie rechtlich gegen den Nachbarn vorgehen, sollten Sie sich unbedingt vorab rechtlichen Rat, etwa von einem Haus & Grund-Verein oder einem Rechtsanwalt, einholen.

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