Es reicht schon, wenn im Schulrucksack die Trinkflasche ausläuft: Tablets oder Laptops sind empfindlich und können im Schulalltag schnell Schaden nehmen. Handelt es sich um Leihgeräte, die viele Schulen im Laufe der Corona-Pandemie angeschafft haben, stellt sich oft die Frage nach der Haftung.
Anna Follmann, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZRLP), rät Eltern: Fragen Sie bei der Schule nach, ob das Leihgerät versichert ist. Wenn nicht, sollten die eigenen Versicherungen geprüft oder für den Ernstfall etwas Geld zur Seite gelegt werden.
Eltern können zum Beispiel die Vertragsbedingungen ihrer Hausratversicherung und ihrer Privathaftpflichtversicherung prüfen. Einige Haftpflicht-Tarife decken laut VZRLP auch geliehene Gegenstände ab.
Aber: „Auch wenn die Haftpflichtversicherung für geliehene Sachen aufkommt, sind nicht zwangsläufig alle Schäden versichert“, so Follmann. Einige Tarife schließen der Verbraucherschützerin zufolge zum Beispiel ausdrücklich das Abhandenkommen von Gegenständen aus. dpa