Sie erhalten die Energiepreispauschale automatisch über die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022. Sollte Ihre Rente den Grundfreibetrag nicht überschreiten und Sie deshalb von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit sein, müssen Sie diese eben freiwillig abgeben, um in den Genuss der Pauschale zu kommen.