Die Bereitschaft zum gemeinnützigen Vererben hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Nürnberger Konsumforschungsgesellschaft GfK aus dem Jahr 2020 im Auftrag der Initiative „Mein Erbe tut Gutes“. Demnach kann sich fast jeder und jede dritte Deutsche ab 50 Jahren vorstellen, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken – bei den Kinderlosen sogar mehr als die Hälfte.
Nachhaltiges Erbe ist verbreiteter Wunsch
„Vor allem diejenigen, die keine eigenen Nachkommen haben, suchen verstärkt nach alternativen Wegen, ihre Werte an die nächste Generation weiterzugeben – wobei dieser Antrieb auch insgesamt, ob kinderlos oder nicht, für mehr als 40 Prozent der Befragten bedeutsam ist“, heißt es. Weitere Beweggründe würden ähnlich häufig, von jeweils etwa 20 Prozent, genannt: Hierzu gehöre der Wunsch, das eigene Erbe nachhaltig anzulegen, aber auch das Bedürfnis, der Gesellschaft etwas zurückzugeben, weil es einem selbst gut ergangen ist. „Zuletzt möchten Menschen aber auch einfach vermeiden, dass ihr Vermögen an den Staat fällt, weil es keine Verwandten gibt.“
Hinter der Initiative „Mein Erbe tut Gutes“ stehen 25 Organisationen, darunter etwa der Naturschutzbund NABU, die Johanniter, das Deutsche Kinderhilfswerk, Amnesty International und die Deutsche Umwelthilfe. Über die Studie der Initiative berichtet auch die Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Ausgabe „Finanztest“ (Heft 9/2022) und gibt wertvolle Tipps, worauf beim gemeinnützigen Vererben zu achten ist.
Mit Angehörigen frühzeitig sprechen
So rät die Stiftung Warentest dazu, das Thema früh mit Angehörigen zu besprechen. „Um Streit über den Nachlass zu vermeiden, ist es sinnvoll, frühzeitig zu überlegen, wer nach dem eigenen Tod was und wie viel erhalten wird.“ Sollen neben Familie und Freunden auch gemeinnützige Organisationen bedacht werden, seien vorab offene Gespräche wichtig. So ließen sich Vorbehalte und Bedenken ausräumen und die Familie könne bei der Wahl der Organisation mitreden.
Wann sich der Gang zum Notar lohnt
Die „Finanztest“-Experten weißen darauf hin, dass ein notarielles Testament amtlich verwahrt wird. Die Kosten dafür richteten sich nach dem Wert des Vermögens. „Der Gang zum Notar oder zu einer Anwaltskanzlei für Erbrecht lohnt sich insbesondere, wenn größere Vermögen vererbt werden oder die Familienverhältnisse komplex sind – zum Beispiel in einer Patchworkfamilie“, heißt es. Auch wenn etwa ein Erbe oder eine Erbin im Ausland lebe, solle besser ein Notar ran. „Auf die Hilfe von Notaren oder Fachanwälten kann verzichtet werden, wenn das Erbe nur einige tausend Euro beträgt.“
Testament selbst verfassen
Generell gilt aber auch: „Es ist grundsätzlich möglich, ein Testament zugunsten einer Hilfsorganisation ohne die Unterstützung von Profis aufzusetzen.“ Ein solches privatschriftliches Testament dürften Einzelpersonen, Ehepartner sowie die Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gemeinsam verfassen.
Regeln für das Testament
Beim Vererben an gemeinnützige Organisationen gelten die gleichen Regeln wie beim Vererben an Angehörige: „Ein Testament muss von Anfang bis Ende handschriftlich geschrieben sein“, so die Rechtsexperten. „Nicht fehlen darf die Unterschrift mit Vor- und Nachnamen am Ende des Dokuments.“ Angaben zu Ort und Datum seien zwar nicht gesetzlich gefordert, aber sinnvoll. „Die Erblasserin oder der Erblasser müssen eindeutig benennen, wen sie als Erben einsetzen möchten. Das ist einfach, wenn allein eine Hilfsorganisation bedacht wird.“ Komplizierter seien Konstellationen, in denen sich die Organisation der Wahl den Nachlass mit den Angehörigen teile – mit diesen also eine Erbengemeinschaft bilde. „Hier empfiehlt es sich, Testamentsvollstrecker zu bestimmen, die das Erbe nach dem Willen von Verstorbenen verteilen.“
Vermächtnis statt Erbe
„Soll die Organisation von vorneherein nur einen Teil des Vermögens erhalten, ist ein sogenanntes Vermächtnis oft die bessere Wahl als ein Testament“, empfehlen die „Finanztest“-Experten. Dabei fließe, ganz nach Wunsch der Testierenden, nur ein Geldbetrag, eine Immobilie oder ein bestimmter Gegenstand dem guten Zweck zu. „Wichtig ist, im Testament klar zwischen Vererben und Vermachen zu unterscheiden. Testierende können zudem festlegen, dass Vermögen einem speziellen Projekt in der Wunschorganisation zugutekommen soll.“
Bestattung und Grabpflege
Erhält eine gemeinnützige Organisation den gesamten Nachlass, liegt die Erfüllung des Letzten Willens den Experten zufolge in ihrer Hand: „Die Entscheidung für das gemeinnützige Vererben kann insbesondere Alleinstehenden Sorgen abnehmen: Auf Wunsch kümmern sich gemeinnützige Organisationen um die Abwicklung des Nachlasses, lösen die Wohnung der Verstorbenen auf und organisieren beispielsweise Bestattung und Grabpflege.“ mm
Mehr Informationen
erhalten Interessierte bei der Initiative „Mein Erbe tut Gutes“ unter der Telefonnummer 030/29 77 24 36.