LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Ist die Kündigung rechtens?

von Redaktion

Die Kündigung Ihres Prämiensparvertrages sollten Sie trotz des Hinweises auf ein BGH-Urteil nicht einfach akzeptieren. Besser ist es, wenn Sie mithilfe unseres Musterschreibens schriftlich Widerspruch einlegen und der Sparkasse mitteilen, dass Sie weitersparen möchten. Derzeit ist eine Musterfeststellungsklage gegen zwei große bayerische Sparkassen anhängig. In diesen Verfahren geht es unter anderem auch um die Frage der Rechtswirksamkeit der Kündigung von Prämiensparverträgen. Die Entscheidung steht noch aus. Deshalb ist es besser, noch abzuwarten. Sie sollten außerdem prüfen, ob die Sparkasse Ihnen in Ihrem Vertrag ausreichend Zinsen gezahlt hat. Nach unserer Einschätzung haben die Sparkassen ihren Kunden in vielen Fällen zu wenig Zinsen gezahlt.

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