Inge W.: „Mein Lebensgefährte hatte handschriftlich ein Testament angefertigt. Einige Jahre später war er wegen einem Schlaganfall längere Zeit im Krankenhaus. Er hat dann aus Versehen die erste Seite seines Testaments durchgestrichen. Als er den Fehler bemerkte, vermerkte er auf der letzten Seite:
Dieser Artikel (ID: 1706538) ist am 08.09.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).