Wie ermitteln wir den Wert der Immobilien?

von Redaktion

Dorothe G.: „Mein Bruder und ich setzen seine Kinder als unsere Erben ein. Die insgesamt drei zu vererbenden Immobilien haben unterschiedliche Werte. Jetzt wollten wir eine Bewertung vornehmen, um eine einigermaßen gerechte Verteilung zu erreichen. Die im Internet angebotenen kostenlosen Bewertungen werden von Immobilienmaklern angeboten, die damit letztlich nur nach Interessenten suchen. Gibt es für mich als Privatperson die Möglichkeit zum Beispiel über ein PC-Programm, ein Fachbuch oder ein Seminar Informationen zur Bewertung einer Immobilie zu erhalten? Wie erhalte ich Informationen über die Einschätzung der Immobilie vonseiten des Finanzamtes zur Berechnung der Erbschaftsteuer?“

Die Bewertung von Immobilien im Rahmen von Schenkungen richtet sich nach den bewertungsrechtlichen Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG). Diese Vorschriften sind grundsätzlich für jeden Steuerpflichtigen zugänglich. Insofern kann jeder Steuerpflichtige, sich am Gesetz orientieren oder mithilfe diverser Fachliteratur die Bewertung seiner Grundstücke für Zwecke der Schenkung/Erbschaft selbst vornehmen. Allerdings gibt es bei den bewertungsrechtlichen Vorschriften einiges zu beachten. Dies beginnt bereits bei der Zuordnung der Immobilien zu einer bestimmten Grundstücksart. Je nach Grundstücksart findet auch ein anderes Bewertungsverfahren Anwendung. Insgesamt unterscheidet man hier drei verschiedene Verfahren.

Das Finanzamt selbst stellt für die Bewertung von Grundstücken lediglich Formulare zur Verfügung. Diese Formulare sind selbst für Steuerberater ohne Software kaum verständlich.

Hilfestellung oder die Zurverfügungstellung von Werten wird seitens des Finanzamts nicht angeboten. Auch gängige Anbieter für private Steuererklärungen, wie beispielsweise Elster, bieten nach unserem Wissen keine Programme für die Wertermittlung von Immobilien an. Beachten Sie bitte, dass das steuerliche Wertermittlungsverfahren oft auch nicht den tatsächlichen Verkehrswert widerspiegelt.

Wenn es Ihnen um eine vergleichsweise fremdübliche Bewertung geht, ist ein Gutachten unserer Meinung nach notwendig. Wenn Sie sich eine grobe Übersicht verschaffen wollen, reicht auch ein Blick auf Verkaufsangebote von Immobilienplattformen. Eine absolute Fairness hinsichtlich der Aufteilung erreichen Sie ohnehin nur im Ausnahmefall, weil unterschiedliche Wertentwicklungen eintreten können. Da sich die Thematik relativ komplex gestaltet, sollte ein Steuerberater Ihre drei Immobilien bewerten und Sie auch hinsichtlich einer möglichst günstigen Übergabe der Immobilien beraten.

Fragen

richten Sie bitte am besten an Redaktion Geld & Markt, Hafnerstraße 5-13, 83022 Rosenheim oder E-Mail: geldundmarkt@ovb.net

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