Gutachten: Pauschalreise wird trotz Corona erstattet

von Redaktion

Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stärkt die Rechte von Pauschalreisenden, die für coronabedingte Einschränkungen während ihres Urlaubs Geld zurück wollen. Veranstalter von Pauschalreisen müssen trotz Pandemie den Preis mindern oder – falls der Vertrag storniert wird – das Geld erstatten, teilte Generalanwältin Laila Medina in ihren Schlussanträgen am Donnerstag in Luxemburg mit.

Hintergrund sind Fälle aus Deutschland und Frankreich (Az. C-396/21 und C-407/21). Die Kläger im deutschen Fall buchten im März 2020 eine zweiwöchige Reise auf die Kanarischen Inseln. Wegen der Pandemie endete ihre Reise nach sieben Tagen und sie kehrten nach Deutschland zurück, wo sie den Preis für ihre Reise um 70 Prozent mindern lassen wollten. Die Corona-Maßnahmen im März 2020 seien als höhere Gewalt anzusehen, so Medina. Die Einschränkungen stünden außerhalb der Kontrolle des Reiseveranstalters, und die Folgen hätten sich auch bei allen zumutbaren Vorkehrungen nicht vermeiden lassen. Solche unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstände befreien den Reiseveranstalter aber nicht von seiner Verpflichtung, den Reisepreis zu mindern. Die Urteile dürften in einigen Monaten fallen. dpa

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