Auf die freien Tage gefreut und dann krank geworden – so ärgerlich es ist, aber den gewährten Freizeitausgleich kann man nicht nachholen. „Man muss den Freizeitausgleich für Überstunden nicht mit dem Urlaub vergleichen, sondern mit dem arbeitsfreien Wochenende“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt
Dieser Artikel (ID: 1713206) ist am 20.09.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).