Krank am freien Tag

von Redaktion

Auf die freien Tage gefreut und dann krank geworden – so ärgerlich es ist, aber den gewährten Freizeitausgleich kann man nicht nachholen. „Man muss den Freizeitausgleich für Überstunden nicht mit dem Urlaub vergleichen, sondern mit dem arbeitsfreien Wochenende“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das heißt, wer zum Beispiel am Freitag seine angesparten Überstunden nehmen will und Freitagfrüh krank aufwacht, kann nicht hinterher den Ausgleich für einen anderen Tag beantragen. „Wer von Samstagvormittag bis Sonntagnachmittag krank ist und am Montag wieder zur Arbeit gehen kann hat ja auch keinen Anspruch, das durch Krankheit verlorene Wochenende nachzuholen“, sagt Bredereck. dpa

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