Bloß nicht zu viel überweisen

von Redaktion

VON ANNETTE JÄGER

Falls der Geldbetrag auf einer Rechnung nicht überwiesen wurde, gibt es klare Regelungen, wie dann weiter verfahren wird. Ein Überblick.

Rechnung

Wer eine Rechnung nicht bezahlt, wird erst mal eine freundliche Zahlungserinnerung erhalten. „Darauf kann man sich nicht verlassen“, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ist in der Rechnung ein konkretes Datum als Zahlungstermin genannt, etwa bei der Mietzahlung, ist man sofort in Zahlungsverzug, wenn man nicht rechtzeitig bezahlt. Der Gläubiger muss keine Mahnung schicken, er kann theoretisch gleich ein Inkassobüro beauftragen. „Das gilt auch bei Zahlungen mit Lastschrift, wenn das Konto nicht gedeckt ist“, sagt Husemann. Wenn eine Rechnung eine Zahlungsfrist samt Mahnhinweis enthält, muss der Gläubiger ebenfalls keine Mahnung schicken. Nur wenn der Mahnhinweis nicht enthalten ist, wird die Mahnung obligatorisch.

Mahnung

Gleich ein Inkassobüro zu beauftragen, ist allerdings wenig kundenfreundlich. „Der Gläubiger hat eine Schadenminderungspflicht“, erklärt Husemann. Er muss die Kosten für seinen Schuldner so gering wie möglich halten. Deshalb werden es die meisten doch erst mal mit einer Mahnung versuchen. Die erste Mahnung ist kostenlos, auf weitere werden Gebühren draufgeschlagen, „zwei bis drei Euro sind die Regel“, so die Verbraucherschützerin. „Sollten mehr als fünf Euro berechnet werden, kann man den Rechnungsbetrag bezahlen, die Mahngebühren kürzen und dies dem Gläubiger schriftlich mitteilen.“ Ob der Gläubiger übrigens eine zweite oder dritte Mahnung schickt, bleibt ihm überlassen.

Inkassobüro

Wird ein Inkassobüro beauftragt, einen offenen Rechnungsbetrag einzutreiben, wird es deutlich teurer. Inkassofirmen rechnen nach dem Gebührenverzeichnis für Anwälte ab. Der Gesetzgeber hat mit der Inkassoreform von 2021 die Kosten aber gedeckelt: „Bezahlt der Schuldner sofort nach dem ersten Mahnschreiben des Inkassobüros, wird nur noch eine halbe Rechtsanwaltsgebühr fällig“, sagt Kollegin Birgit Vorberg – also die 0,5-fache; vorher war es meist die 1,3-fache. Bei einer offenen Forderung bis zu 500 Euro fallen jetzt 29,40 Euro Inkassokosten inklusive Auslagen an, bei Forderungen bis 50 Euro nur noch maximal 36 Euro. Eine Auslagenpauschale darf 20 Prozent der offenen Rechnungssumme betragen, maximal 20 Euro. Gebühren wie Kontoführungskosten muss man nicht begleichen. Wer Gebühren kürzt, sollte dies schriftlich mitteilen und begründen.

Forderung

„Wer Post vom Inkassobüro bekommt, sollte die Forderung erst einmal überprüfen“, rät Husemann. Hier geschehen oft Fehler: Rechnungen sind längst bezahlt, ein Vertrag wurde widerrufen oder es ist eine Fehlbuchung erfolgt. „In solchen Fällen sollte man nicht bezahlen, sondern schriftlich widersprechen“, rät Husemann. Die Verbraucherzentralen bieten als Hilfestellung einen kostenlosen Online-Inkassocheck an unter der Adresse: www.bit.ly/vz-inkasso-check

Ratenzahlungen

Manchmal schicken Inkassobüros vorgefertigte Angebote zur Ratenzahlung. Hier sollte man wachsam sein, um nachteilige Bedingungen und hohe Kosten zu vermeiden. „Manchmal übersteigen die Ratenzahlungen den offenen Rechnungsbetrag“, sagt Husemann. Eine Ratenzahlung sollte man nur dann erwägen, wenn eine Forderung berechtigt ist. Geht man auf eine Ratenzahlung ein, gleicht das einem Schuldanerkenntnis. Das lässt sich nur schwer wieder rückgängig machen. Übrigens: Auch bei einer Ratenzahlung gilt seit der Inkassoreform eine Kostendeckelung. Zu den Inkassogebühren können noch Verzugszinsen von aktuell maximal 4,12 Prozent hinzukommen. Am besten lässt man es gar nicht erst zum Inkasso-Schreiben kommen. Einen Zahlungsengpass können Verbraucher mit entsprechender Bonität unter Umständen besser über einen Ratenkredit bei einer Bank oder Sparkasse überbrücken. Günstige Ratenkredite gibt es – je nach Laufzeit – traditionell bei den PSD Banken, Degussa Bank und bei Direktbanken wie ING, Volkswagen Bank und DKB. Ist die finanzielle Lage dauerhaft angespannt, empfiehlt sich eine Schuldnerberatung.

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