Das dürfen Inkassobüros
. Aufforderungen zur Zahlung einer Rechnung eines Gläubigers verschicken oder im eigenen Namen handeln, wenn die Forderung dem Gläubiger abgekauft wurde.
. Schuldner wegen einer nicht bezahlten Rechnung telefonisch kontaktieren.
. Die Zwangsvollstreckung androhen wie auch gerichtliche Schritte, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird. Ratenzahlungen vereinbaren.
. Schufa-Meldung durchführen (berechtigte nicht bezahlte Rechnung trotz Aufforderungen).
Das dürfen Inkassobüros nicht
. Unangekündigte Hausbesuche gegen den Willen des Schuldners durchführen.
. Wertgegenstände wegnehmen.
. Das Konto sperren.
. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen, wie sie einem Gerichtsvollzieher zustehen.
. Schufa-Meldungen durchführen bei Widerspruch gegen eine entsprechende Forderung. Quelle: Recherchen biallo.de Stand: September 2022