Was Inkassobüros dürfen – und was nicht

von Redaktion

Das dürfen Inkassobüros

. Aufforderungen zur Zahlung einer Rechnung eines Gläubigers verschicken oder im eigenen Namen handeln, wenn die Forderung dem Gläubiger abgekauft wurde.

. Schuldner wegen einer nicht bezahlten Rechnung telefonisch kontaktieren.

. Die Zwangsvollstreckung androhen wie auch gerichtliche Schritte, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird. Ratenzahlungen vereinbaren.

. Schufa-Meldung durchführen (berechtigte nicht bezahlte Rechnung trotz Aufforderungen).

Das dürfen Inkassobüros nicht

. Unangekündigte Hausbesuche gegen den Willen des Schuldners durchführen.

. Wertgegenstände wegnehmen.

. Das Konto sperren.

. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen, wie sie einem Gerichtsvollzieher zustehen.

. Schufa-Meldungen durchführen bei Widerspruch gegen eine entsprechende Forderung. Quelle: Recherchen biallo.de Stand: September 2022

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