Liegen mehrere Patientenverfügungen vor, gilt grundsätzlich die zuletzt erstellte. Um jegliche Unsicherheiten aber zu vermeiden, sollten frühere Patientenverfügungen bei Erstellung einer neuen vernichtet werden.
Liegen mehrere Patientenverfügungen vor, gilt grundsätzlich die zuletzt erstellte. Um jegliche Unsicherheiten aber zu vermeiden, sollten frühere Patientenverfügungen bei Erstellung einer neuen vernichtet werden.