Der eine kellnert in den Abendstunden, eine andere verkauft Selbstgemachtes über das Internet: Das Spektrum möglicher Nebenjobs ist groß. Aber muss der Chef eine sogenannte Nebentätigkeit genehmigen?
Nein. Es gibt nur eine Anzeigepflicht, keine Genehmigungspflicht. Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeb
Dieser Artikel (ID: 1715812) ist am 24.09.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 36), Wasserburger Zeitung (Seite 36), Mangfall-Bote (Seite 36), Chiemgau-Zeitung (Seite 36), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 36), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 36), Neumarkter Anzeiger (Seite 36).