Wann sind Nebenjobs erlaubt?

von Redaktion

Der eine kellnert in den Abendstunden, eine andere verkauft Selbstgemachtes über das Internet: Das Spektrum möglicher Nebenjobs ist groß. Aber muss der Chef eine sogenannte Nebentätigkeit genehmigen?

Nein. Es gibt nur eine Anzeigepflicht, keine Genehmigungspflicht. Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber also in der Regel über Nebentätigkeiten informieren. Dann gilt: „Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit zwar untersagen, aber das muss er gegebenenfalls gerichtlich belegen“, sagt Volker Vogt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. „Er kann aber nicht seinem Angestellten nach Gutsherrenart sagen: Letzten Monat war deine Arbeitsleistung nicht so gut, deshalb genehmige ich die Nebentätigkeit nicht.“ Manches kann aber auch gegen die Nebentätigkeit sprechen. Zum Beispiel müssen elf Stunden Ruhezeit zwischen Nebentätigkeit und Haupttätigkeit eingehalten werden. Zudem darf es keine entgegenstehenden Wettbewerbsinteressen geben. „Wenn ich in der Nebentätigkeit in Konkurrenz zu meinem Arbeitgeber trete, kann er diese untersagen“, sagt Vogt.  dpa

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