Für die Beantwortung der Frage, wer die Kosten der Erneuerung der Thermostatventile zu tragen hat, kommt es maßgeblich darauf an, ob die Heizkörper inklusive ihrer Bestandteile zum Gemeinschafts- oder zum Sondereigentum gehören. Grundsätzlich gehören Heizkörper zum Gemeinschaftseigentum. Sie können allerdings auch durch die Teilungserklärung oder eine nachträgliche Vereinbarung der Gemeinschaft dem Sondereigentum zugeordnet werden. Ist dies der Fall, dann gehören auch die Heizungs- und Thermostatventile zum Sondereigentum, es sei denn, es wurde etwas Anderweitiges in der Teilungserklärung bzw. der Vereinbarung geregelt. Sehen Sie also am besten zunächst in der Teilungserklärung beziehungsweise den sonstigen Vereinbarungen der Gemeinschaft nach, ob hierzu etwas geregelt wurde. Gehören danach die Heizkörper inklusive der Thermostatventile zum Gemeinschaftseigentum, muss die Gemeinschaft die Kosten des Austauschs tragen, andernfalls muss der jeweilige Sondereigentümer hierfür aufkommen. Sind Sie sich der Eigentumsverhältnisse nicht sicher, sprechen Sie das Thema am besten auf der nächsten Eigentümerversammlung an.