Studenten können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen, wenn sie Bafög beziehen. Dafür müssen sie beim Beitragsservice einen Antrag stellen, wie dieser mitteilt. Eine Befreiung von den monatlichen Gebühren von 18,36 Euro ist zum Beispiel auch für Auszubildende möglich, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Das entsprechende Antragsformular findet sich auf „Rundfunkbeitrag.de“. Es kann online ausgefüllt werden und muss dann zusammen mit den erforderlichen amtlichen Nachweisen über den Leistungsbezug unterschrieben per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln gesendet werden.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, keine Originale zu versenden, sondern sich eine Bescheinigung vom Bafög-Amt zur Vorlage beim Beitragsservice geben zu lassen. Übrigens: Wohngemeinschaften können sich den Rundfunkbeitrag teilen.