RECHT

Ausgeschlossen wegen fehlender Impfung Aufklärungsblatt vor OP reicht aus Steuererklärung: Frist bis 31. Oktober

von Redaktion

Ein wegen einer unvollständigen Corona-Impfung von einer Kreuzfahrt ausgeschlossenes Ehepaar bleibt auf seinen Kosten von gut 1900 Euro sitzen. Vor der für Oktober vergangenen Jahres geplanten Mittelmeer-Rundfahrt habe die Reederei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur zweimal Geimpfte mitfahren dürfen, teilte das Amtsgericht Ansbach am Dienstag zu dem rechtskräftig gewordenen Urteil mit. Die Eheleute waren aber nur einmal infiziert und einmal geimpft – deshalb habe die Reederei den beiden den Zutritt zum Schiff verweigern dürfen (Az. 2 C 1102/21).

Vor einer Operation wird man in der Regel über die Risiken eines Eingriffs und nachfolgende Behandlungen informiert; das nennt sich Sicherungsaufklärung. Findet sie nicht statt, können Betroffene einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld haben. Allerdings: Fühlt man sich nicht gut aufgeklärt, bedeutet das nicht zwangsläufig einen Anspruch auf Schadenersatz. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden (AZ: 4 U 1034/20) hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist. Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, der die Gebärmutter entfernt worden war. Sie behauptete, das Krankenhaus habe sie nicht zureichend über die Risiken und die Folgebehandlungen aufgeklärt. Das Gericht wies ihre Klage ab. Es konnte nachgewiesen werden, dass die Ärzte der Klägerin Aufklärungsbögen vorgelegt hatten, die ein zutreffendes Bild über Risiken und Folgen des Eingriffes vermittelt hatten.

Wer noch keine Steuererklärung für das Jahr 2021 abgegeben hat, kann das noch bis 31. Oktober tun. Normalerweise ist nur bis zum 31. Juli eines Jahres Zeit dafür, doch die Frist wurde verlängert.

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