VERBRAUCHER

Hände weg von Heizgerät aus China Einbaufehler nicht verjährt

von Redaktion

Um die 60 Euro kostet das vermeintliche Wundergerät. Wenn man es überhaupt erhält, ist das Heizgerät mit klingenden Namen wie Ultraheat Pro oder Valty Heater laut dem Verbraucherportal „Watchlist Internet“ am Ende nicht funktionstüchtige Ware. Eine Rücksendung ist meist nicht möglich, da der Online-Shop mit Sitz etwa in Hongkong nicht erreichbar ist, keine Adresse nennt oder die Kosten für die Rückabwicklung weit über dem Produktpreis liegen würden. Man kann allenfalls versuchen, den Kreditkartenanbieter um Rückbuchung aus Kulanz zu bitten oder bei PayPal den Käuferschutz in Anspruch nehmen.

Wenn Mieter vor mehr als 30 Jahren Fliesen im Bad nicht fachgerecht verlegen ließen und seitdem in der Wohnung wohnten, ist der entstandene Schaden nicht verjährt. Die Verjährungsfrist betrage stattdessen sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH). Es ging um eine Wohnung in Berlin (Az. VIII ZR 132/20). Nach dem Einzug im Jahr 1981 tauschten die Mieter die Holzdielen ohne Abfluss im Bad gegen Fliesen mit Abfluss, die aber falsch verlegt wurden. Es wurde nämlich keine Dichtung eingebaut. 2016 drang schließlich Wasser durch die Decke der darunter liegenden Wohnung. Die Decke war wegen jahrelang eingedrungener Feuchtigkeit einsturzgefährdet. Die Vermieter verklagten die Mieter auf Zahlung von knapp 38 000 Euro.

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