VERBRAUCHER

Mieterhöhung nach Heizungstausch?

von Redaktion

Zieht der Heizungstausch jetzt eine Mieterhöhung nach sich oder tut er das nicht? Kommt drauf an. Die Frage ist: Handelt es sich bei dem Tausch um eine Modernisierung oder eine Instandsetzung? Denn für die Instandhaltung und deren Kosten ist grundsätzlich der Vermieter zuständig, nur Kosten für Modernisierungsmaßnahmen können Vermieter über die sogenannte Modernisierungsmieterhöhung auf die Mieter umlegen – höchstens jedoch acht Prozent der aufgewendeten Kosten pro Jahr. Doch wann handelt es sich nun um welche Form der Renovierung? Um Maßnahmen zur Instandhaltung handelt es sich, wenn sie dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit einer Heizung dienen. „Modernisierungen sind Baumaßnahmen, die den Gebrauchswert der Mietsache erhöhen oder die helfen, Energie einzusparen“, sagt Jutta Hartmann vom Mieterbund. Tauscht ein Vermieter zum Beispiel die Heizung aus und erspart sich damit fällige Instandhaltungsarbeiten, so müssen diese eingesparten Kosten anteilig abgezogen werden. Auch wenn Instandhaltungsarbeiten im Zuge der Modernisierung mit erledigt werden, bleiben diese Kosten bei der Mieterhöhung unberücksichtigt.

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