Erster Ansprechpartner für Ihr Anliegen ist der örtliche Notar. Er wird Sie über die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten aufklären. So könnten Sie beispielsweise Bruchteilseigentum übertragen, also einen Anteil am gesamten Grundstück, ebenso könnten Sie die Immobilie aber auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz in einzelne Einheiten aufteilen. Jede Lösung hat Vor- und Nachteile, die der Notar Ihnen im Einzelnen erläutern wird. Hier gibt es keine Einheitslösung, sondern es muss eine für Sie maßgeschneiderte Lösung gefunden werden.
Der Notar wird Sie dann auch dazu beraten, ob es sich lohnt, einen Steuerberater einzuschalten. Immerhin haben Sie und Ihre Frau im Verhältnis zu Ihrem Sohn einen Freibetrag von jeweils 400 000 Euro für eine derartige Schenkung, dieser Freibetrag wird allerdings gemindert, falls es in den letzten zehn Jahren schon Schenkungen an den Sohn gab. Andererseits können Sie den Freibetrag auch alle zehn Jahre nützen. Auch dies können Sie mit dem Notar besprechen.