Wer sich für Silbermünzen als Geldanlage oder Geschenk interessiert, muss wohl bald tiefer in die Tasche greifen. Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder darauf hingewiesen, dass für Münzen, die keine Sammlerstücke von münzkundlichem Wert sind und aus dem Ausland in die EU eingeführt werden, ein Umsatzsteuersatz von 19 Prozent zu erheben sei und nicht wie bisher oft ein ermäßigter von 7 Prozent. Aus Sicht des Ministeriums ist eine Vereinfachungsregelung in der Vergangenheit oftmals falsch angewendet worden, die sich ausschließlich auf Sammlungsstücke von hohem Wert beziehe. Mit dem Schreiben habe man auf die geltende Rechtslage hingewiesen und manche Formulierungen geändert, damit sie künftig korrekt angewendet werde, teilte das Ministerium mit.
In der Branche herrscht jedoch jetzt Verunsicherung, wie der Geschäftsführer der Fachvereinigung Edelmetalle, York Tetzlaff, sagte. Unklar sei zum Beispiel, ab wann der höhere Steuersatz angewandt werden müssten und was mit Restbeständen an Silbermünzen bei Händlern sei. Auch könnte es nach seinen Worten sein, dass die Händler von Silbermünzen über Jahre rückwirkend Steuern nachzahlen müssten. „Der Handel mit Silbermünzen macht bei manchen Unternehmen bis zu 20 Prozent des Umsatzes aus“, verdeutlichte der Geschäftsführer des Branchenverbands mit Sitz in Pforzheim.
Edelmetallhändler wenden die sogenannte Differenzbesteuerung demzufolge für Silbermünzen seit 2014 an. „Eine Ausnahme soll lediglich für Sammlermünzen gelten, deren Wert mehr als 250 Prozent über dem Materialpreis liegt“, erläuterte Tetzlaff.
Im Moment verkauften manche Händler Silbermünzen mit einem Steuersatz von 19 Prozent, andere noch für 7 Prozent – Letztere erlebten nun einen Run. Andere hätten den Verkauf erst einmal komplett ausgesetzt.