Wer nach dem Tod eines Menschen dessen Testament findet, muss es umgehend beim Nachlassgericht abliefern. So kann das Nachlassgericht das Testament eröffnen – sprich kopieren und den Betroffenen förmlich zustellen. Ist das Original des Testaments nicht mehr auffindbar, muss das Nachlassgericht auch
Dieser Artikel (ID: 1724827) ist am 11.10.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27).