Teresia N.: „Eine Frau und ein Mann (kein Ehepaar, keine eingetragene Partnerschaft) beziehen gemeinsam eine Wohnung. Kann da jeder für sich einen Mietvertrag verlangen? Wie verhält sich das rechtlich? Könnte einer von beiden zur Untermiete wohnen?“
„Verlangen“ können die beiden Mieter zwei getrennte Verträge nicht. Letztlich entscheidet der Vermieter, welche Art von Mietvertrag er abschließt. Rein rechtlich ist es natürlich möglich, dass der Vermieter die Zimmer einzeln vermietet und für jedes Zimmer einen gesonderten Mietvertrag abschließt. Das wird ja bei WG-Wohnung auch häufig so gemacht. Dann bestehen für eine Wohnung mehrere Mietverhältnisse nebeneinander. Die andere Möglichkeit ist, dass einer als Hauptmieter den Mietvertrag abschließt und mit dem anderen einen Untermietvertrag. Dann ist der Hauptmieter Vermieter für den Untermieter. Der Hauptmieter haftet dann voll für die Wohnung und ist der alleinige Ansprechpartner für den Vermieter. Allerdings benötigt der Hauptmieter die Genehmigung zur Untervermietung vom Vermieter.