Monat für Monat Geld verschenken, das einem zusteht? Eigentlich keine Option. Doch manche Beschäftigte wissen einfach nicht, dass sie vom Arbeitgeber ein Extra zum Gehalt bekommen können, das für den Vermögensaufbau gedacht ist. Das nennt sich entweder Vermögenswirksame Leistungen (VL) oder Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) – je nach Arbeitgeber. In den Grundzügen ist die Idee hinter den Leistungen ähnlich, in Details unterscheiden sie sich aber. Bis zu 480 Euro jährlich sind derzeit bei VL drin, bei AVWL sind es höchstens 478,56 Euro. Das Geld wird aber nicht einfach auf das Gehaltskonto überwiesen, sondern muss direkt in bestimmte Vorsorgeprodukte fließen. Bei den VL sind das Produkte, die dem kurz- und mittelfristigen Vermögensaufbau dienen. Bei den AVWL sind es Produkte für den langfristigen Vermögensaufbau. Das müssen Sie tun, damit Ihnen das Geld nicht durch die Lappen geht:
Chef fragen
Zunächst sollte man sich darüber informieren, ob und in welcher Höhe Ihr Arbeitgeber VL oder AVWL zahlt. Denn nicht jeder macht das, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Leistungen sind grundsätzlich freiwillig. Viele Arbeits- und Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen diesen Vorsorgebaustein für Beschäftigte aber vor. Nauhauser empfiehlt, sich in der Personalabteilung des eigenen Unternehmens zu erkundigen. Ansonsten hilft ein Blick in die Vertragswerke. Gut zu wissen: In vielen Fällen können schon Auszubildende Ansprüche geltend machen.
Produkt aussuchen
Gibt es vom Arbeitgeber den Bonus zum Vermögensaufbau, muss gut überlegt werden, in welches Produkt das Geld eingezahlt werden soll. Vermögenswirksame Leistungen können in einen Bausparvertrag, einen Bank- oder Wertpapiersparplan oder in die Tilgung eines Bauspar- oder Bankdarlehens fließen, sagt Helena Klinger vom Ins-titut für Finanzdienstleistungen (iff).
Welche Anlageform für Sie passt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Bausparvertrag und Banksparplan eignen sich laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor allem für Beschäftigte, die auf Sicherheit setzen. Allerdings bieten nicht allen Banken solche Sparpläne an und bei Bausparverträgen wird zunächst eine nicht geringe Abschlussgebühr fällig. Ein Wertpapiersparplan kommt für jene in Frage, die höhere Renditen anstreben und Wertschwankungen aushalten. Für Immobilienbesitzer bietet sich der Zuschuss womöglich zur Abzahlung des Darlehens an.
Für Altervorsorgewirksame Leistungen kommen eine Riester-Rente, die Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge oder eine Betriebsrente in Frage. Welches der Produkte hier am attraktivsten ist, hängt vom jeweiligen Angebot und dessen Kosten und Renditeerwartungen ab. Die Verbraucherzentrale kann bei der Auswahl helfen.
Betrag festlegen
Die Leistungen, die der Arbeitgeber zahlt, können mit eigenem Geld aufgestockt werden. Darauf weist Helena Klinger hin. Auch hier gilt zu kalkulieren, wie hoch der monatliche Eigenanteil sein kann.
Vertragsabschluss
Ist das passende Produkt gefunden, wird der Vertrag mit der ausgewählten Sparrate abgeschlossen. Anschließend teilt man seinem Arbeitgeber mit, für welchen Vertrag und an welche Kontoverbindung er das Geld überweisen soll, sagt Niels Nauhauser.
Staatliche Förderung
Wer wenig verdient, kann bei Vermögenswirksamen Leistungen unter Umständen zusätzlich von der Arbeitnehmersparzulage profitieren. Sie muss Jahr für Jahr beim zuständigen Finanzamt mit der Steuererklärung beantragt werden und hängt vom Produkt sowie der Höhe der Einzahlungen ab.
Laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt es die Zulage für den Bausparvertrag oder die Darlehens-tilgung (Neun Prozent für höchstens 470 Euro jährliche Einzahlung) sowie den Fondssparplan (20 Prozent für höchstens 400 Euro jährliche Einzahlung). Auf den Banksparplan kann die Zulage nicht eingezahlt werden. Zusätzlich kann es für VL-Bausparverträge eine Wohnungsbauprämie geben.
Bei den AVWL kann es unter bestimmten Voraussetzungen Zulagen zur Riester-Rente geben. Ansonsten können Beschäftigte von Steuervorteilen profitieren, wenn sie etwa mit eigenen Beiträgen die Arbeitgeber-Zahlungen aufstocken.
Wartefrist
VL-Verträge laufen laut Verbraucherzentrale grundsätzlich sieben Jahre – sechs Jahre wird das Geld angespart, im siebten Jahr muss der Vertrag ruhen. Nach Ablauf des siebten Jahres können Sparer frei über das Geld verfügen. Stehen zu diesem Zeitpunkt die Börsenkurse der Wertpapieranlage schlecht, kann es sinnvoll sein, den Verkauf noch aufzuschieben.
AVWL-Verträge besparen Arbeitgeber bis zum Eintritt in den Ruhestand. Je nach Vereinbarung werde das angesparte Geld dann zum Beispiel als Rente oder Einmalzahlung versteuert ausbezahlt, sagt Niels Nauhauser.