Einen Mobilfunkvertrag kann man ganz einfach und rechtssicher auch per E-Mail kündigen. Irgendwelche zusätzlichen Bestätigungsvorgänge sind dabei nicht notwendig, auch wenn ein Anbieter versucht, dies den Kunden einzureden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin. Einen besonders dreisten Fall, in dem ein Mobilfunkanbieter mit irreführenden Aussagen versucht hatte, einen Kunden über die Wirksamkeit seiner Kündigung zu täuschen, hätten die Verbraucherschützer kürzlich vor Gericht gebracht – und Recht bekommen.
In dem Fall hatte der Anbieter behauptet, dass der Kunde für eine rechtmäßige Kündigung seines Mobilfunkvertrags eine „unterschriebene Originalkündigung“ vorlegen müsse. Und der Provider setzte den Angaben zufolge sogar noch eins drauf: Er schickte dem Kunden eine neue SIM-Karte und behauptete, dieser habe nur den Tarif, nicht aber den Vertrag gekündigt. Das alles ist eindeutig unzulässig, urteilte auch das Landgericht Berlin (Az.: 97 O 99/21).