Gegen Lichtreflexionen durch Dachziegel kann man als Nachbar vorgehen. Geht aber von glasierten Dachziegeln keine unzumutbare Beeinträchtigung aus, muss man das hinnehmen. Insoweit hat dann die Baugenehmigung Bestand, zeigt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. OVG 10
Dieser Artikel (ID: 1731347) ist am 21.10.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).