Sonderzahlung gegen Renten-Abschläge

von Redaktion

Das reguläre Rentenalter steigt derzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Wer früher in Rente gehen möchte, muss häufig Abschläge in Kauf nehmen – es sei denn, Betroffene gleichen die Abzüge durch Sonderzahlungen aus. Wer sich bis Jahresende für so eine Sonderzahlung entscheidet, kann noch von günstigeren Konditionen profitieren, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. Diese Möglichkeit der Sonderzahlungen haben alle, die mindestens 50 Jahre alt sind und zum geplanten Renteneintritt mindestens 35 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung vorweisen können – Kinderbetreuungszeiten und Schulzeiten eingeschlossen.

Auf Antrag berechnet der zuständige Rentenversicherungsträger, wie hoch die individuellen Abzüge wären und wie viel Geld man aufwenden müsste, um die Abzüge auszugleichen. Dabei gilt: In diesem Jahr sind die Rentenpunkte noch deutlich günstiger zu haben. Im kommenden Jahr steigt der Preis für einen Rentenpunkt um elf Prozent, die Sonderzahlung verteuert sich entsprechend.

Wer über eine Sonderzahlung nachdenkt, sollte sich daher noch in diesem Jahr mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen und einen entsprechenden Antrag stellen. Bei einer Zahlung innerhalb von drei Monaten nach Erteilung der Auskunft gelten dann weiter die bei Antragstellung günstigeren Konditionen. Der Antrag und auch die erteilte Auskunft verpflichten nicht automatisch zur Zahlung.

Wer Sonderzahlungen geleistet hat, ist auch nicht verpflichtet, tatsächlich eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen. Bei einem späteren Rentenbeginn erhöht sich einfach die monatliche Rente.

Weitere Informationen bei der Rentenversicherung (0800 1000 4800, kostenlos).

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