Prämiensparkunden, denen ihre Sparkasse Ende 2019 den Vertrag gekündigt hat, müssen sich beeilen, wenn sie noch juristisch gegen diese Kündigung und womöglich falsche Zinsberechnungen vorgehen wollen. Ende dieses Jahres verjähren mögliche Ansprüche, erklärt Sascha Straub, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern. Die Verbraucherzentralen hatten eine Musterfeststellungklage angestrengt. Sich daran zu beteiligen, ist nicht mehr möglich, Registerschluss war bereits im Mai. 6000 Betroffene hatten sich angemeldet. Nach Schätzung der Verbraucherzentrale gibt es aber allein in Bayern zehntausende Geschädigte.
Wer den Termin verpasst hat, dem bleibt nur, sich an eine Rechtsanwaltskanzlei zu wenden. Die Münchner Kanzleien WMP und RT & Partner arbeiten bei einer Sammelklage zusammen. Diese Klage hemmt die Verjährung von Ansprüchen, die ansonsten am 31. Dezember 2022 greifen würde. Bei den strittigen Beträgen geht es nach Auskunft der Anwälte um einige hundert Euro bis zu 61 000 Euro eines einzelnen Betroffenen.
In nahezu allen älteren Sparverträgen der Sparkassen fehlt nach Auskunft der Verbraucherzentrale eine wirksame Zinsanpassungsklausel. Die Anpassungen seien nach Gutdünken durchgeführt worden. Wer einen solchen Vertrag hat, sollte eine Zinsnachberechnung und Nachzahlung verlangen, raten die Verbraucherschützer. Oft gehe es um tausende Euro.
Der Bundesgerichtshof hatte in mehreren Urteilen die Unwirksamkeit bestimmter Zinsklauseln in Prämiensparverträgen festgestellt und einen Nachberechnungsanspruch bejaht. com