Wer clever ist, der denkt jetzt auch schon an seine Steuererklärung im nächsten Jahr und bündelt z. B. heuer noch bis zum 31. Dezember einige Ausgaben, um seine Steuerlast fürs ganze Jahr 2022 zu senken.
Hier die Tipps von Tobias Gerauer, Vorstandsmitglied der Lohnsteuerhilfe Bayern.
1. Besitzer eines E-Fahrzeugs können noch schnell ihre Treibhausgas-Quote (THG-Quote) verkaufen, sonst verfällt die Prämie für 2022. Dabei sind bis zu rund 450 Euro drin.
2. Oma und Opa, im Falle einer Kinderbetreuung, die Fahrtkosten fürs Holen und Bringen des Kindes per Überweisung erstatten, damit ein Absetzen möglich ist.
3. Alleinerziehende sollten noch in die Steuerklasse 2 wechseln, um den Entlastungsbetrag für 2022 zu erhalten.
4. Hauseigentümer sollten prüfen, ob sie nicht noch jetzt mit einer energetischen Sanierung beginnen sollen. Damit lassen sich bis zu 40 000 Euro Steuervorteil auf drei Jahre verteilt nutzen.
5. Der Klassiker: Bis zum Ende des Jahres noch heiraten und so die Vorteile des Ehegattensplittings für das ganze Jahr rückwirkend nutzen. Verdient nur einer der Ehepartner, kann der andere dessen Grundfreibetrag mitnutzen – ein Steuervorteil von über 10 000 Euro.
6. Das Finanzamt berücksichtigt inzwischen automatischeinen höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1200 Euro. Das heißt: Um bei der Steuer mehr herauszuholen, müssen die Werbungskosten diesen Betrag übersteigen. Deshalb sollte man sich überlegen, ob man nicht Anschaffungen vorzieht und sich noch vor Jahresende einen größeren Monitor, Drucker, PC–Zubehör oder zum Beispiel einen neuen Bürostuhl, eine Arbeitsbrille, Fachbücher oder Arbeitskleidung anschafft.
7. Gesundheits- beziehungsweise Krankheitskosten kann man bündeln, damit die Zumutbarkeitsgrenze bei den außergewöhnlichen Belastungen geknackt wird. Wenn man heuer zum Beispiel in Zahnersatz investiert hat, lohnt sich vielleicht jetzt auch noch eine neue Brille.
8. Rechnungen für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen bündeln – und notfalls noch einen neuen Auftrag vergeben, zum Beispiel für einen Wohnzimmerkamin. Handwerkerkosten (Lohn, Fahrtkosten, aber nicht das Material) absetzen kann man aber natürlich auch mit anderen Handwerkerleistungen.
9. Photovoltaik-Anlagen die höchsten 10 Kwp Heizleistung erbringen auf Antrag als Liebhaberei erklären und Gewinne steuerfrei stellen.
10. Beiträge für die Private Krankenversicherung im Voraus zahlen und bis zu drei Jahre zusätzliche Versicherungen bis zu 1900 pro Jahr absetzen.
11. Arbeitnehmer können eine betriebliche Weihnachtsfeier anregen, denn Ausgaben bis zu 110 Euro pro Mitarbeiter sind für den Arbeitgeber steuerfrei.
12. Arbeitnehmersparzulage beantragen lohnt sich für Arbeitnehmer.
14. Verlustbescheinigungen bei den Banken bis 15.12. einholen.
13. Riester-Rente prüfen und eventuell abschließen, um die Zulagen fürs ganze Jahr mitzunehmen (besonders für Geringverdiener interessant).