Über den Tod spricht man nicht gern – und Geld ist für viele auch ein Tabuthema: Kein Wunder also, dass deshalb auch viele verdrängen, was an Kosten nach dem Tod eines lieben Angehörigen auf sie zukommt. Die schlechte Nachricht vorweg: Auch hier explodieren die Preise. „Allein Särge sind im Schnitt bis zu 30 Prozent teurer geworden“, sagt Elke Herrnberger, Sprecherin des Bundesverbands der Bestatter. Außerdem klagt auch die Bestatterbranche über steigende Energie- und Lohnkosten sowie über Materialmangel. Noch, so Herrnberger, zögerten viele Unternehmen, die Mehr-kosten eins zu eins an die Kunden weiterzugeben, aber das werde sich im nächsten Jahr ändern.
Die Kosten für eine Bestattung fallen sehr unterschiedlich aus
Was kostet nun eine Bestattung? Eine pauschale Antwort darauf sei schwierig. Das sei nicht anders als beim Auto, wo auch jedes Modell seinen eigenen Preis habe, der auch noch von Autohaus zu Autohaus leicht schwanke, gibt Elke Herrnberger zu bedenken. Aufgrund der zunehmenden Individualisierung und der spezifischen Nebenkosten seien die Preisspannen selbst für ein und dieselbe Bestattungsart mittlerweile groß. Der Verband bemüht sich aber um Kostentransparanz. Eine erste Hilfe für ein Preisgefühl bietet der kostenlose Bestattungsplaner, den man auf der Internetseite des Bundesverbandes der Deutschen Bestatter findet (www.bestatter.de). Die dort angegebene Spanne der Durchschnittspreise reicht von rund 3200 bis etwa 8000 Euro (siehe Tabelle).
Im Grunde muss man drei Kostenblöcke berücksichtigen
Grundsätzlich errechnen sich die Bestattungskosten aus drei Bereichen. Der erste Kostenblock ist die Eigenleistung des Bestatters. Hierzu gehören die Überführung, die Erledigung von Formalitäten, die Versorgung des Verstorbenen, der Sarg, die Urne und Aufbahrung. Alles zusammen entspricht etwa einem Drittel der Kosten der Fremdleistungen, dem zweiten Kostenblock: Das sind zum Beispiel Dokumente wie die Todesbescheinigung, die Kremierung, die Gestaltung der Kirchenfeier, der Trauerredner, die Musikbegleitung, die Todesanzeige, die Trauerfeier oder die Dekoration. Aber natürlich kann auch dies ein Bestatter übernehmen. Dazu summieren sich drittens die Begräbniskosten: Dazu zählen Friedhofsgebühren und die Friedhofsgärtnerei, bei der man die Dauer der Grabpflege klären sollte. Ebenfalls enthalten sind die Steinmetzarbeiten für Grabstein und Grabeinfassung sowie Floristenarbeiten für Trauerkranz, Blumen, Sargschmuck und die Trauerhallen-Dekoration. Da die Preise von Friedhof zu Friedhof extrem unterschiedlich sind, wird hier empfohlen, bei einem Bestatter vor Ort anzufragen. Dieser Dienstleistungsbereich kann bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten ausmachen.
Der Bestatter vor Ort ist meist auch nicht teurer als die Internet-Offerte
Im Internet wird häufig mit Schnäppchen geworben: Feuer- und Erdbestattungen gibt es hier teilweise ab 500 Euro. Der Verband der Bestatter rät aber zur Vorsicht und empfiehlt, genau hinzuschauen. Oft würden solche „Lockvogelangebote“ nur für bestimme Orte gelten, Überführung und Trauerfeier seien dort in der Regel noch nicht berücksichtigt. Deshalb sei es wichtig, sich vorher genau über den Leistungsumfang des Angebotes zu informieren und sich einen Kostenvoranschlag schicken zu lassen.
Angehörige müssen die Bestattung bezahlen und auch organisieren
Ignorieren kann man das Thema Bestattung übrigens nicht – selbst wenn ein unliebsamer Angehöriger stirbt, mit dem man lange nichts mehr zu tun hatte. Denn die Friedhofs- und Bestattungsgesetze der Länder setzen nicht nur Fristen, sondern verpflichten die Angehörigen auch, sich um die Bestattung zu kümmern und dafür die Kosten zu tragen. Die Reihenfolge sieht so aus: Ehegatte oder Lebenspartner, dann die Kinder (falls schon geschäftsfähig), dann die Eltern, dann die Geschwister, schließlich „sonstige Sorgeberechtigte“. Der Ort der Bestattung ist hingegen frei wählbar – allerdings in der Regel nur im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung. Ansonsten ist man, je nach Wohnort, dem Friedhof einer bestimmten Kommune oder eines Stadtbezirks zugeordnet.