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Doppelte Prämie für manche Rentner Begleitperson im Krankenhaus Braune Plakette – schnell zu TÜV oder Dekra Großzügig bei Urlaubs-Storno

von Redaktion

Viele Beschäftigte dürften sich bereits über die 300 Euro Energiepreispauschale gefreut haben, die ihnen ihr Arbeitgeber ausbezahlt hat. Rentnern wird diese staatliche Zuwendung erst im Dezember zuteil. Was aber gilt für Ruheständler, die noch einer Beschäftigung nachgehen und somit schon eine Energiepreispauschale bekommen haben? Sie haben nach den gesetzlichen Regelungen trotzdem Anspruch auf die zweite Pauschale, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. Es handele sich hierbei nicht um eine unberechtigte Doppelzahlung. Der Bezug muss daher weder bei der Deutschen Rentenversicherung noch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeldet werden.

Ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus ist eine Ausnahmesituation. Umso mehr gilt das für Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung oder Menschen, die sich sprachlich nicht verständigen können. Gut also, wenn sie dann eine vertraute Person an ihrer Seite haben. Neu seit 1. November ist, dass diese Begleitperson Anspruch auf Krankengeld hat, wenn es zu einem Verdienstausfall kommt. Im Zuge der Krankenhauseinweisung müssen sich Betroffene vom Arzt oder der Ärztin bescheinigen lassen, dass eine Begleitperson aus medizinischen Gründen notwendig ist.

Wer mit brauner Plakette am Auto fährt, muss noch 2022 zur Hauptuntersuchung (HU). Darauf weist die Prüforganisation Dekra hin. Die Farbe der Plakette weist auf ihre Fälligkeit hin. So steht Braun für 2022, Rosa für 2023, Grün für 2024 und Orange für 2025. Außerdem ist das Jahr in der Mitte eingekreist zu erkennen. Den fälligen Monat zeigt die Plakette mit der Zahl an, die oben am Rand mittig steht. Wer die Frist versäumt, muss ab zwei Monaten Verzug mit Bußgeldern ab 15 Euro und ab mehr als acht Monaten Verzug mit Punkten in Flensburg rechnen. Neu zugelassene Autos müssen erstmals nach drei Jahren zur HU – danach alle zwei Jahre.

Langfristig den Urlaub planen, fällt vielen in Zeiten der Pandemie nicht leicht. Reiseveranstalter halten daher an großzügigen Regelungen fest. Bei Alltours bleibt die Stornierung oder Umbuchung eines Urlaubs bis 14 Tage vor Abreise kostenlos. Man bietet das weiterhin ohne Extra-Gebühr an, teilte der Veranstalter mit Blick auf den Reisesommer 2023 mit. Kostenfreie Stornierungen und Umbuchungen ohne Angabe von Gründen bis 15 Tage vor Urlaubsbeginn bietet auch der Münchner Reiseveranstalter FTI weiterhin mit seinem Flexplus-Tarif an – wie gehabt optional gegen eine Gebühr ab 45 Euro. Die meisten großen Veranstalter wie DER Touristik (Dertour und Meiers Weltreisen) oder Tui Deutschland bieten Flex-Tarife an – in aller Regel sind sie optional und kosten extra.

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